Wahl der Frauen-Beauftragten 2025

Ein Wahl-Zettel. Eine Zeile ist angekreuzt.

In diesem Jahr wählen wir wieder die Frauen-Beauftragten
in den Werkstätten für behinderte Menschen.
Alle Werkstätten machen diese Wahl.

Es gibt Regeln für die Wahl.
Die Regeln stehen jetzt in einem Info-Heft.
Sie können alles nach-lesen.

Das Info-Heft ist von Starke.Frauen.Machen. e.V.

Das Info-Heft bekommen bald alle Werkstätten in Deutschland zu-geschickt.


Auf einem Buch steht WMVO Gesetz. Es ist ein Gesetz-Buch mit der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung.

Warum gibt es dieses Info-Heft?

Das Info-Heft soll die Regeln erklären.
Und Ihre Fragen beantworten.
Wenn Sie mehr wissen wollen.
Zur Wahl von den Frauen-Beauftragten.

Die Regeln für die Wahl stehen in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung.
Oder kurz: WMVO.

In diesen Infos erklären wir die Regeln aus der WMVO.


Eine Hand mit einem Stift macht Haken auf einer Liste

Wir erklären im Info-Heft:

  • Wie die Wahl zur Frauen-Beauftragten abläuft.
  • Die Wahl muss gültig sein.
    Was muss man alles dafür tun?
  • Es gibt viele Infos zu den einzelnen Themen.
  • Am Ende gibt es eine Liste.
    Dort kann man alle erledigten Punkte abhaken.

Ein Monats-Kalender

Wann verschicken wir das Info-Heft?

Am 23. April 2025 verschicken wir das Info-Heft:
Für die Wahlen der Frauen-Beauftragten.