Rechte und Gesetze in Leichter Sprache
Infos zur Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO)
Werkstatt-Räte Deutschland hat 5 Hefte zur neuen WMVO gemacht.
Die Hefte sind in Leichter Sprache geschrieben.
Die Hefte informieren über:
- Die Frauen-Beauftragte
Was steht in der neuen WMVO? - Die neue WMVO:
Was ist neu für Werkstatt-Räte? - So wählen wir die Frauen-Beauftragte
Was steht in der neuen WMVO? - Check-Liste für die Wahl zur Frauen-Beauftragten
- Check-Liste für die Wahl zum Werkstatt-Rat
Hier geht es zur Download-Seite der Internet-Seite Werkstatträte Deutschland
Infos zur Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung
In den Werkstätten der Diakonie gilt die
Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung.
Viele Dinge sind wie in der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung.
Aber es gibt auch Unterschiede.
Bei der Diakonie Deutschland gibt es Info-Hefte:
- Regeln für den Werkstatt-Rat
- Wahl vom Werkstatt-Rat
- Die Frauen-Beauftragte
Hier kommen Sie zur Internet-Seite der Diakonie Deutschland.
Frauen-Beauftragte haben ein Recht auf Schulungen!
Starke.Frauen.Machen. hat ein Info-Text geschrieben.
Dort wird erklärt:
Frauen-Beauftragte haben ein Recht auf Schulungen
und Bildungs-Veranstaltungen.
Dafür gibt es Gesetze.
Starke.Frauen.Machen. erklärt die Gesetze.
Es gibt den Info-Text in Einfacher Sprache in verschiedenen Versionen.
- Für Frauen-Beauftragte in Werkstätten der Caritas
- Für Frauen-Beauftragte in Werkstätten der Diakonie
- Für alle anderen Frauen-Beauftragten. Dort gilt die WMVO.
Und es gibt den Text in schwerer Sprache.
Bitte wählen Sie aus.