Frauen-Beauftragte haben ein Recht auf Schulungen und Bildungs-Veranstaltungen!
Wir haben einen Info-Text geschrieben.
Dort wird erklärt:
Die Frauen-Beauftragten haben ein Recht auf Schulungen und Bildungs-Veranstaltungen!
Es gibt Gesetze dafür.
Wir erklären die Gesetze.
Dann wissen Sie genau:
Da stehen die Regeln für die Teilnahme an Schulungen und Bildungs-Veranstaltungen für Frauen-Beauftragte.
Im September ist der Werkstätten-Tag in Lübeck.
Der Werkstätten-Tag ist eine Bildungs-Veranstaltung.
Darum haben wir den Info-Text geschrieben.
Aber: Der Info-Text gilt auch für andere Schulungen und Bildungs-Veranstaltungen!
Es gibt den Info-Text in Einfacher Sprache in verschiedenen Versionen.
- Für Frauen-Beauftragte in Werkstätten der Caritas
- Für Frauen-Beauftragte in Werkstätten der Diakonie
- Für alle anderen Frauen-Beauftragten. Dort gilt die WMVO.
Und es gibt den Text in schwerer Sprache.
Bitte wählen Sie aus.
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von Janna Franz