Frauen-Beauftragte haben ein Recht auf Schulungen und Bildungs-Veranstaltungen!

Es ist ein Gesetz-Buch. Auf dem Buch steht WMVO Gesetz. In diesem Gesetzt geht es um die Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung. Das Gesetz-Buch ist rot.

Die Frauen-Beauftragten haben ein Recht auf Schulungen und Bildungs-Veranstaltungen!

Es gibt Gesetze dafür.
Wir erklären die Gesetze.
Dann wissen Sie genau:

Es gibt Regeln
für die Teilnahme an Schulungen und Bildungs-Veranstaltungen
für Frauen-Beauftragte.

4 Personen sitzen an einem Tisch. 1 Person steht vor dem Tisch und schreibt auf eine Tafel. Die Person macht eine Schulung. Die Teilnehmenden haben Arbeits-Mappen. Manche schreiben etwas. Alle Personen sehen unterschiedlich aus.

Im September ist der Werkstätten-Tag in Lübeck.

Der Werkstätten-Tag ist eine Bildungs-Veranstaltung.
Darum haben wir den Info-Text geschrieben.

Aber:
Der Info-Text gilt auch
für andere Schulungen und Bildungs-Veranstaltungen!

Es gibt den Info-Text in Einfacher Sprache in verschiedenen Versionen.

  • Für Frauen-Beauftragte in Werkstätten der Caritas
  • Für Frauen-Beauftragte in Werkstätten der Diakonie
  • Für alle anderen Frauen-Beauftragten.
    Dort gilt die WMVO.

Und es gibt den Text in schwerer Sprache.

Bitte wählen Sie aus.




von Redaktion

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