Frauen-Beauftragte haben ein Recht auf Schulungen und Bildungs-Veranstaltungen!

Wir haben einen Info-Text geschrieben.

Dort wird erklärt:

Die Frauen-Beauftragten haben ein Recht auf Schulungen und Bildungs-Veranstaltungen!


Es ist ein Gesetz-Buch. Auf dem Buch steht WMVO Gesetz. In diesem Gesetzt geht es um die Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung. Das Gesetz-Buch ist rot.

Es gibt Gesetze dafür.

Wir erklären die Gesetze.

Dann wissen Sie genau:

Da stehen die Regeln für die Teilnahme an Schulungen und Bildungs-Veranstaltungen für Frauen-Beauftragte.

 

4 Personen sitzen an einem Tisch. 1 Person steht vor dem Tisch und schreibt auf eine Tafel. Die Person macht eine Schulung. Die Teilnehmenden haben Arbeits-Mappen. Manche schreiben etwas. Alle Personen sehen unterschiedlich aus.

Im September ist der Werkstätten-Tag in Lübeck.

Der Werkstätten-Tag ist eine Bildungs-Veranstaltung.

Darum haben wir den Info-Text geschrieben.

Aber: Der Info-Text gilt auch für andere Schulungen und Bildungs-Veranstaltungen!

 

Es gibt den Info-Text in Einfacher Sprache in verschiedenen Versionen.

  • Für Frauen-Beauftragte in Werkstätten der Caritas
  • Für Frauen-Beauftragte in Werkstätten der Diakonie
  • Für alle anderen Frauen-Beauftragten. Dort gilt die WMVO.

Und es gibt den Text in schwerer Sprache.

Bitte wählen Sie aus.




von Janna Franz

Zurück