Es gibt ein neues Gewalt-Hilfe-Gesetz

Am 31. Januar 2025 hat der Bundestag ein neues Gesetz gemacht:
- Frauen sollen mehr Schutz vor Gewalt haben.
- Sie sollen mehr Hilfe bekommen,
wenn ihnen jemand Gewalt angetan hat. - Es soll mehr Frauen-Häuser geben.
Und mehr Schutz-Wohnungen. - Es soll mehr Beratungs-Stellen geben.
- Und mehr Hilfs-Angebote.

Am 14.02.2025 hat der Bundesrat das neue Gesetz geprüft.
Und gesagt: Das ist ein gutes Gesetz.
Das Gesetz wurde vom Bundesrat verabschiedet.
Das bedeutet:
Alle Menschen müssen es beachten.
Die Bundesländer haben jetzt 7 Jahre Zeit.
Bis zum 1. Januar 2032.
Man sagt: Das neue Gesetz tritt am 1. Januar 2032 in Kraft.
Das bedeutet: Ab dann gilt das neue Gesetz.
Das ist genug Zeit für die Vor-Bereitung.
Damit das Hilfe-System gut wird.

Deutschland soll das Hilfe-System weiter aus-bauen.
Dann können Frauen überall Hilfe bekommen.
Egal, woher sie kommen:
- aus welchem Bundesland
- oder aus welcher Gemeinde
- oder aus welcher Stadt.
Die Frauen sollen dafür nichts bezahlen.
Es ist kostenlos.
Das neue Gesetz heißt: Gewalt-Hilfe-Gesetz.

Wir Frauen
vom Bundes-Netzwerk der Frauen-Beauftragten in Einrichtungen - Starke.Frauen.Machen e. V.
fordern jetzt
von unseren Politikern und Politikerinnen:
- Achten Sie beim Thema
Schutz vor Gewalt
auf Frauen mit Behinderungen in Einrichtungen.Sie sind besonders schutz-bedürftig.
- Forscher haben das untersucht.
Sie sagen:
Es gibt zu viel Gewalt
an Frauen mit Behinderungen. Fördern Sie die Arbeit
von Frauen-Beauftragten in Einrichtungen.
Sorgen Sie für mehr Geld.
Und gute Arbeits-Bedingungen.- Sorgen Sie für mehr Austausch.
Und Zusammen-Arbeit.
Wir müssen mehr miteinander sprechen.
Laden Sie uns ein.

Wir fordern die Politiker und Politikerinnen auf:
Gewalt-Schutz muss wichtig sein!
Sorgen Sie für genug Geld
für den Schutz vor Gewalt an Frauen in Einrichtungen.
von Redaktion