Pressemitteilung: Echte Teilhabe und wirksamer Schutz vor Gewalt statt Sparpakete
Hohes Risiko für Gewalt, schwierige Zugänge zu Hilfsangeboten und medizinischer Versorgung: Frauen mit Behinderungen sind in vielen Bereichen ihres Lebens benachteiligt. Das sollte sich eigentlich ändern: Laut Koalitionsvertrag setzt sich die Bundesregierung für eine inklusive Gesellschaft gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention ein. Menschen mit Behinderungen sollen „ihr Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe verwirklichen können“.
Nicole Burek, Vorsitzende des Bundesnetzwerks für Frauenbeauftragte in Einrichtungen – Starke.Frauen.Machen. e.V., sieht derzeit die Umsetzung dieses Vorhabens in Gefahr: „Aktuell geht es in der politischen Debatte eher um Rückschritte, sei es bei möglichen Einsparungen in der Eingliederungshilfe oder bei Ausnahmen der Barrierefreiheit für private Unternehmen. Das kann nicht der richtige Weg sein.“
Das Bundesnetzwerk vertritt die Frauenbeauftragten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in ganz Deutschland. Die Frauenbeauftragten sind Ansprechpartnerinnen für die in den Werkstätten beschäftigten Frauen und arbeiten zum Thema Gewaltschutz, zur Gleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie in den Werkstätten. Studien haben ergeben, dass das Risiko Gewalt zu erleben, für Frauen mit Behinderungen noch einmal deutlich höher liegt als es ohnehin für Frauen im Allgemeinen ist. Dies gilt besonders für Frauen, die in Einrichtungen arbeiten und leben.
Vorständin Andrea Metternich betont: „In den aktuellen Diskussionen um mögliche Einsparungen werden die Menschen in dem Bereich „Teilhabe am Arbeitsleben“ oft nicht erwähnt. Mehrere hunderttausend Menschen mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen erhalten Unterstützung, um am Arbeitsleben teilhaben zu können. Für diese Menschen hätten Einsparungen in der Eingliederungshilfe auch massive Folgen. Zudem werden auf Landes- Bundes- oder kommunaler Ebene viele weitere soziale Leistungen, sei es im Gesundheitsbereich, bei Beratungsstellen oder Frauenhäusern auf den Prüfstand gestellt. Teilhabe und Schutz vor Gewalt sind aber keine Gefälligkeiten, sondern Menschenrechte.“
Deutschland hat sich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Dort werden unter anderem die Teilhabe am Arbeitsleben, der Schutz vor Gewalt und der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung für Menschen mit Behinderungen festgeschrieben. Die Monitoringstelle für die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland sieht dort noch erheblichen Bedarf.
Angesichts der aktuellen Situation fordern die Vorständinnen von Starke.Frauen.Machen. e.V.: „Wir fordern eine Umsetzung des Koalitionsvertrages hinzu einer echten Teilhabe in allen Lebensbereichen und einem wirksamen Schutz vor Gewalt, besonders für Frauen mit Behinderungen. Die aktuell anstehenden Reformen des AGG und des BGG sollten in diesem Sinne für echte Verbesserungen genutzt werden. Wenn es um Reformen des Sozialstaates geht, müssen Selbstvertreter*innen, soziale Träger und der Beauftragten der Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen von Beginn an einbezogen werden. Entbürokratisierung begrüßen wir, jedoch keine Sparpakete zulasten von Menschen mit Behinderungen. Frauen mit Behinderungen würden diese in besonderem Maße betreffen, da sie sich bereits heute oft in besonders vulnerablen Positionen befinden.“
von SFM